Sehr geehrte Gäste,
die im Servicegebäude ausgehängte Zeltplatzordnung haben wir hier in ihrem allgemeinen Teil noch nicht eingearbeitet – nachfolgend jedoch die
Umweltschutzregeln Longyearbyen Camping
Die nachfolgenden Regeln geben weitgehend gesetzliche Vorschriften wieder, sollten aber für jeden umweltbewußten Gast auch so selbstverständlich sein. Man muß sich immer wieder die hohe Empfindlichkeit der arktischen Natur bewußt machen: Der kurze Sommer muß von den Arten maximal genutzt werden, schon kleine Störungen können fatale Folgen haben, weil sie evtl. nicht mehr aufzuholen sind. Die Regeneration achtlos verursachter Schäden kann extrem lang dauern – das Zuwachsen einer in die Vegetationsdecke gebrannten Feuerstelle kann ohne weiteres 20 Jahre erfordern, evtl. können solche Schäden sogar weiterwachsen, wenn z.B. der Wind an solchen Stellen Ansatzpunkte für weitere Erosion findet. Abfälle, z.B. Zigarettenkippen, etc. konserviert das arktische Klima viel länger, vergrabener Abfall kommt durch Frostbewegungen wieder hoch und es gibt kein üppiges Grün, das rasch seinen Schleier über Hinterlassenschaften breitet. Daher machen streng wirkende Regeln Sinn:
Zelten und Vegetation:
- Vermeidbare Schädigung der Vegetationsdecke ist verboten. Das gilt für Feuerstellen, Ausheben von Löchern oder Gräben, etc..
- In den Schutzgebieten ist das gezielte Beschädigen von Pflanzen generell verboten (einschließlich Pflücken) – u.a. liegt Longyearbyen einschließlich Zeltplatz in einem Pflanzenschutzgebiet.
- Das Zelten auf Vegetation ist nach dem Umweltschutzgesetz zu vermeiden, soweit zumutbar möglich (also ausweichen z.B. auf Sand oder Schnee, weiter gehen, wenn unumgänglich: nur für eine Nacht). Ausnahme: zugelassene Zeltplätze (hierunter fällt Longyearbyen Camping).
- Auf Longyearbyen Camping darf zwar auf Vegetation gezeltet werden. Um Vegetationsschäden jedoch zu vermeiden, müssen Zelte, die auf Vegetation stehen, nach spätestens einer Woche umgesetzt werden – die schneefreie Zeit ist kurz und zu langes Abdecken der Pflanzen beeinträchtigt deren Entwicklung stark. Ebenso sind benutzte Steine (Beschweren der Zeltbefestigung, etc.) anschließend auf vegetationsfreien Stellen zu lagern. Der westliche Zeltplatzbereich sollte wegen der dort auf der Tundra brütenden Vögel in Ruhe gelassen werden.
Tierschutz:
- Jegliches Zugänglichmachen von Lebensmitteln für Tiere ist untersagt. Füttern ist in einer ökologisch weitgehend intakten Region ist nicht nur aus Umweltsicht ein zweifelhafter Eingriff, sondern gewöhnt den Tieren die letzte Scheu ab – bis sie sogar in Zelte eindringen, dabei Schäden verursachen oder Krankheiten übertragen (Fuchs: Tollwut, Fuchsbandwurm).
- Belästigen von Tieren ist gesetzlich verboten – auch für Fotos. Hierzu zählt u. a. das Stören der brütenden Seeschwalben und das Provozieren ihrer Angriffe, während denen die Brut auskühlt und die Altvögel unnötig Energie verbrauchen. Meiden Sie die nördliche Seite der Uferstraße zur Lagune hin und diese selbst. Weisen Sie auch Andere auf diese Punkte hin, über die sich nicht jeder bewußt ist. Fotos nur mit ausreichend großer Brennweite aus nicht störender Distanz – oder sein lassen.
- Verletzen von Tieren ist gesetzlich verboten – hierunter fällt u.a. auch das Schlagen nach angreifenden Vögeln in der Nähe ihrer Brut. Zum Schutz vor Verletzungen durch angreifende Seeschwalben reicht ein ruhig senkrecht gehaltener Stock oder Kreisen mit der Hand über dem Kopf (die Seeschwalbe greift stets den höchsten Punkt an, bewegt sich diese, ist der Vogel irritiert), und vor allem sofort weitergehen, aus dem begrenzten Bereich des Angriffsverhaltens hinaus. Ein Schlag bricht leicht einen Flügel, was den Tod des Elterntieres und der Brut bedeutet.
- Den westlichen Teil des Campingplatzes bitte möglichst ungestört lassen – dort brüten in der Tundra am Boden in der Regel mehrere Vogelarten. Wenn Sie die Uferstraße benutzen wollen: Gehen Sie bitte möglichst nah am Haus auf die Uferstraße, statt quer über die Tundra, wo evtl. Vögel brüten.
Wenn andere, oft leider auch Einheimische, gegen diese Regeln verstoßen, sollte dies kein Grund sein, dem schlechten Beispiel zu folgen, vielleicht aber Anlaß für einen freundlichen Hinweis?
Abfall und Energie:
- Zur Vermeidung von Abfall bitten wir Sie, möglichst wenig Wegwerf-Verpackungen etc. mitzubringen. Z.B. ist es immer wieder erstaunlich, welche Massen an aluminiumbedampften Kunststoff-Portionsverpackungen für Trekkingnahrung auch von sich umweltbewußt präsentierenden Besuchern nach Spitzbergen gebracht werden, die schwer zu recyclen sind.
- Zur Reduktion der Müllmengen unterstützen wir das örtliche Abfall-Sortierkonzept, das separates Einsammeln von Getränke-Aluminiumdosen, Weichplastik, Glas, Papier, Pappe, Holz und Eisen vorsieht. Die entsprechenden anfallenden Abfälle sind in diese Behälter korrekt getrennt zu deponieren. Hierfür haben wir jeweils eigene Behälter aufgestellt – leider gelingt es vielen Gästen nicht, Pappe und Papier oder Eisenblech- und Aluminiumdosen auseinander zu halten. Reste von Getränken und Lebensmitteln sind vor dem Deponieren der Verpackungen aus diesen zu entfernen.
- Essensreste gehören überwiegend nicht in den Restabfall-Behälter, sondern als biologisch abbaubare Reste über die Toilette ins Abwasser.
- Energie sparen ist gerade im kühlen Klima Spitzbergens ein wichtiges Thema. Sämtliche Energie, die wir in Longyearbyen verbrauchen, muß durch das örtliche Kohlekraftwerk mit entsprechenden Abgasen und Kohleverbrauch produziert werden. Wer ein Fenster oder eine Tür öffnet, kann diese gern auch wieder schließen, zum Lüften die Heizung unter dem Fenster abschalten und beim Verlassen eines Raumes als Letzter das Licht ausmachen. Zur Erhöhung der Raumtemperatur genügt normalerweise ein geringes Hochstellen der Heizung – die Maximalstellung führt zu keiner deutlich schnelleren Erwärmung, sondern später zu zu hoher Temperatur und damit Energieverschwendung.